08.07.2025
08.07.2025
08.07.2025
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um unsere Richtlinie zu lesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Taxi-Rent.ch
Letzte Aktualisierung: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Executive Limousine GmbH (nachfolgend als "Vermieter" bezeichnet) und dem Mieter (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet), die über die Website www.taxi-rent.ch oder auf andere Weise abgeschlossen werden. Taxi-Rent.ch ist eine Marke der Executive Limousine GmbH, mit Sitz in der Riedenerstrasse 89, 8304 Wallisellen, Zürich, Schweiz. Alle Dienstleistungen werden rechtlich von der Executive Limousine GmbH erbracht.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter nach einer Reservierungsanfrage erhält.
2.2. Der Kunde muss in der Schweiz ansässig sein und einen gültigen Führerschein besitzen.
2.3. Der Name in der Reservierung muss mit dem im Mietvertrag genannten Fahrer übereinstimmen. Ein gültiger Ausweis und Führerschein müssen bei der Abholung vorgelegt werden.
2.4. Nur die im Mietvertrag genannte Person ist berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.
2.5. Die Executive Limousine GmbH behält sich das Recht vor, Reservierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Reservierungsanzahlung
3.1. Für alle neuen Reservierungen ist eine nicht erstattbare Anzahlung von CHF 100 erforderlich.
3.2. Dieser Betrag wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
3.3. Wenn der Kunde die Reservierung storniert oder nicht erscheint, wird diese Gebühr von CHF 100 vollständig einbehalten.
4. Mietdauer und Rückgabe
4.1. Das Fahrzeug wird nur für die vereinbarte Dauer gemietet. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
4.2. Die Fahrzeuge müssen sauber und mit einem ähnlichen Kraftstoff- oder Ladelevel wie bei der Abholung zurückgegeben werden.
4.3. Wenn das Fahrzeug mehr als 30 Minuten zu spät zurückgegeben wird, wird für jeden begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ein voller zusätzlicher Miettag berechnet.
4.4. Eine Reinigungsgebühr von bis zu CHF 300 kann im Falle übermäßiger Verschmutzung oder Innenraumunordnung anfallen.
5. Mietpreis, Anzahlung und Zahlung
5.1. Der wöchentliche Mietpreis umfasst 2.000 km. Zusätzliche Kilometer werden mit CHF 0,25/km berechnet, es sei denn, unbegrenzte Kilometerleistung wurde ausdrücklich vereinbart.
5.2. Eine erstattbare Anzahlung von CHF 500 ist vor der Abholung erforderlich.
5.3. Diese Anzahlung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Rückgabe zurückerstattet, sofern kein Schaden oder ausstehender Betrag vorliegt.
5.4. Die Anzahlung wird nur im Falle von kleinen Schäden wie verkratzten Felgen, leichten Karosserieschäden oder anderen kleinen äußerlichen Mängeln einbehalten.
5.5. Die Zahlung wird individuell mit dem Kunden vereinbart (z.B. bar oder per Banküberweisung). Zahlungen werden nicht über die Website abgewickelt.
6. Nutzung des Fahrzeugs
6.1. Die Fahrzeuge sind ausschließlich für Fahrgemeinschaften (Uber, Bolt, lizenzierte Taxi-Nutzung) vorgesehen und müssen gemäß dem Schweizer Recht betrieben werden.
6.2. Fahrten außerhalb der Schweiz sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
6.3. Rauchen ist im Fahrzeug strengstens untersagt. Eine Reinigungsgebühr wird im Falle eines Verstoßes erhoben.
7. Haftung und Versicherung
7.1. Die Fahrzeuge sind für Haftpflichtdeckung versichert.
7.2. Im Falle eines Unfalls haftet der Fahrer vollständig für alle Schäden unabhängig von der Versicherungsdeckung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
7.3. Schäden im Innenraum oder übermäßiger Verschleiß können zu zusätzlichen Gebühren von bis zu CHF 1.000 führen.
7.4. Wenn ein Fahrzeug beschlagnahmt wird, ist der Kunde für die damit verbundenen Gebühren, einschließlich bis zu CHF 100 pro Tag an Parkkosten, verantwortlich.
8. Stornierungen und Rückerstattungen
8.1. Die einzige Stornogebühr ist die CHF 100 Anzahlung, die nicht erstattbar ist.
8.2. Es werden keine weiteren Stornogebühren erhoben.
8.3. Wenn ein Kunde das Fahrzeug früher als vereinbart zurückgibt (z.B. nach 3 Wochen bei einer 1-monatigen Miete), wird keine Rückerstattung für die nicht genutzten Tage ausgezahlt.
8.4. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
9. Unfälle und Vorfälle
9.1. Jeder Unfall, Diebstahl oder erheblicher Schaden muss sofort sowohl der Polizei als auch dem Vermieter gemeldet werden.
9.2. Der Kunde muss einen schriftlichen Bericht und, falls zutreffend, einen Polizeibericht einreichen.
9.3. Der Kunde trägt alle nicht durch die Versicherung gedeckten Kosten, einschließlich derjenigen, die durch Diebstahl, Fahrlässigkeit oder Fahrzeugbeschlagnahme entstehen.
10. Datenschutz
10.1. Die Executive Limousine GmbH behandelt personenbezogene Daten gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
10.2. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.
11.2. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Taxi-Rent.ch
Letzte Aktualisierung: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Executive Limousine GmbH (nachfolgend als "Vermieter" bezeichnet) und dem Mieter (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet), die über die Website www.taxi-rent.ch oder auf andere Weise abgeschlossen werden. Taxi-Rent.ch ist eine Marke der Executive Limousine GmbH, mit Sitz in der Riedenerstrasse 89, 8304 Wallisellen, Zürich, Schweiz. Alle Dienstleistungen werden rechtlich von der Executive Limousine GmbH erbracht.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter nach einer Reservierungsanfrage erhält.
2.2. Der Kunde muss in der Schweiz ansässig sein und einen gültigen Führerschein besitzen.
2.3. Der Name in der Reservierung muss mit dem im Mietvertrag genannten Fahrer übereinstimmen. Ein gültiger Ausweis und Führerschein müssen bei der Abholung vorgelegt werden.
2.4. Nur die im Mietvertrag genannte Person ist berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.
2.5. Die Executive Limousine GmbH behält sich das Recht vor, Reservierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Reservierungsanzahlung
3.1. Für alle neuen Reservierungen ist eine nicht erstattbare Anzahlung von CHF 100 erforderlich.
3.2. Dieser Betrag wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
3.3. Wenn der Kunde die Reservierung storniert oder nicht erscheint, wird diese Gebühr von CHF 100 vollständig einbehalten.
4. Mietdauer und Rückgabe
4.1. Das Fahrzeug wird nur für die vereinbarte Dauer gemietet. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
4.2. Die Fahrzeuge müssen sauber und mit einem ähnlichen Kraftstoff- oder Ladelevel wie bei der Abholung zurückgegeben werden.
4.3. Wenn das Fahrzeug mehr als 30 Minuten zu spät zurückgegeben wird, wird für jeden begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ein voller zusätzlicher Miettag berechnet.
4.4. Eine Reinigungsgebühr von bis zu CHF 300 kann im Falle übermäßiger Verschmutzung oder Innenraumunordnung anfallen.
5. Mietpreis, Anzahlung und Zahlung
5.1. Der wöchentliche Mietpreis umfasst 2.000 km. Zusätzliche Kilometer werden mit CHF 0,25/km berechnet, es sei denn, unbegrenzte Kilometerleistung wurde ausdrücklich vereinbart.
5.2. Eine erstattbare Anzahlung von CHF 500 ist vor der Abholung erforderlich.
5.3. Diese Anzahlung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Rückgabe zurückerstattet, sofern kein Schaden oder ausstehender Betrag vorliegt.
5.4. Die Anzahlung wird nur im Falle von kleinen Schäden wie verkratzten Felgen, leichten Karosserieschäden oder anderen kleinen äußerlichen Mängeln einbehalten.
5.5. Die Zahlung wird individuell mit dem Kunden vereinbart (z.B. bar oder per Banküberweisung). Zahlungen werden nicht über die Website abgewickelt.
6. Nutzung des Fahrzeugs
6.1. Die Fahrzeuge sind ausschließlich für Fahrgemeinschaften (Uber, Bolt, lizenzierte Taxi-Nutzung) vorgesehen und müssen gemäß dem Schweizer Recht betrieben werden.
6.2. Fahrten außerhalb der Schweiz sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
6.3. Rauchen ist im Fahrzeug strengstens untersagt. Eine Reinigungsgebühr wird im Falle eines Verstoßes erhoben.
7. Haftung und Versicherung
7.1. Die Fahrzeuge sind für Haftpflichtdeckung versichert.
7.2. Im Falle eines Unfalls haftet der Fahrer vollständig für alle Schäden unabhängig von der Versicherungsdeckung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
7.3. Schäden im Innenraum oder übermäßiger Verschleiß können zu zusätzlichen Gebühren von bis zu CHF 1.000 führen.
7.4. Wenn ein Fahrzeug beschlagnahmt wird, ist der Kunde für die damit verbundenen Gebühren, einschließlich bis zu CHF 100 pro Tag an Parkkosten, verantwortlich.
8. Stornierungen und Rückerstattungen
8.1. Die einzige Stornogebühr ist die CHF 100 Anzahlung, die nicht erstattbar ist.
8.2. Es werden keine weiteren Stornogebühren erhoben.
8.3. Wenn ein Kunde das Fahrzeug früher als vereinbart zurückgibt (z.B. nach 3 Wochen bei einer 1-monatigen Miete), wird keine Rückerstattung für die nicht genutzten Tage ausgezahlt.
8.4. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
9. Unfälle und Vorfälle
9.1. Jeder Unfall, Diebstahl oder erheblicher Schaden muss sofort sowohl der Polizei als auch dem Vermieter gemeldet werden.
9.2. Der Kunde muss einen schriftlichen Bericht und, falls zutreffend, einen Polizeibericht einreichen.
9.3. Der Kunde trägt alle nicht durch die Versicherung gedeckten Kosten, einschließlich derjenigen, die durch Diebstahl, Fahrlässigkeit oder Fahrzeugbeschlagnahme entstehen.
10. Datenschutz
10.1. Die Executive Limousine GmbH behandelt personenbezogene Daten gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
10.2. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.
11.2. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.