08.07.2025
08.07.2025
08.07.2025
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um unsere Richtlinie zu lesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Taxi-Rent.ch
Zuletzt aktualisiert: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Executive Limousine GmbH (nachfolgend als "Vermieter" bezeichnet) und dem Mieter (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet), die über die Website www.taxi-rent.ch oder auf andere Weise abgeschlossen werden. Taxi-Rent.ch ist eine Marke der Executive Limousine GmbH mit Sitz in der Riedenerstrasse 89, 8304 Wallisellen, Zürich, Schweiz. Alle Dienstleistungen werden rechtlich von der Executive Limousine GmbH erbracht.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter nach einer Reservierungsanfrage erhält.
2.2. Der Kunde muss in der Schweiz wohnen und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
2.3. Der Name in der Reservierung muss mit dem Namen des Fahrers im Mietvertrag übereinstimmen. Ein gültiger Ausweis und Führerschein müssen bei der Abholung vorgelegt werden.
2.4. Nur die im Mietvertrag genannte Person ist berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.
2.5. Die Executive Limousine GmbH behält sich das Recht vor, Reservierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Reservierungsanzahlung
3.1. Für alle neuen Reservierungen ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von CHF 100 erforderlich.
3.2. Dieser Betrag wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
3.3. Wenn der Kunde die Reservierung stornieren oder nicht erscheinen sollte, wird diese Gebühr von CHF 100 vollständig einbehalten.
4. Mietdauer und Rückgabe
4.1. Das Fahrzeug wird nur für den vereinbarten Zeitraum vermietet. Jede Verlängerung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
4.2. Fahrzeuge müssen sauber und mit ähnlichem Kraftstoff- oder Batterieladezustand wie bei der Abholung zurückgegeben werden.
4.3. Wenn das Fahrzeug mehr als 30 Minuten verspätet zurückgegeben wird, wird für jeden begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ein gesamter zusätzlicher Miettag berechnet.
4.4. Eine Reinigungsgebühr von bis zu CHF 300 kann bei übermäßigem Schmutz oder Unordnung im Innenraum anfallen.
5. Mietpreis, Kaution und Zahlung
5.1. Die wöchentliche Miete beinhaltet 2.000 km. Zusätzliche Kilometer werden mit CHF 0,50/km berechnet, es sei denn, es wurde speziell unbegrenzte Kilometer vereinbart.
5.2. Eine rückerstattbare Kaution von CHF 500 ist vor der Abholung erforderlich.
5.3. Diese Kaution wird innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Rückgabe zurückerstattet, vorausgesetzt, es gibt keinen Schaden oder ausstehende Beträge.
5.4. Die Kaution wird nur bei geringfügigen Schäden wie verkratzten Felgen, leichten Kratzern am Fahrzeug oder anderen kleinen äußeren Mängeln einbehalten.
5.5. Die Zahlung erfolgt individuell mit dem Kunden (z. B. bar oder per Banküberweisung). Zahlungen werden nicht über die Website abgewickelt.
6. Nutzung des Fahrzeugs
6.1. Die Fahrzeuge sind ausschließlich für Fahrgemeinschaften (Uber, Bolt, lizenzierten Taxi-Einsatz) bestimmt und müssen gemäß Schweizer Gesetz betrieben werden.
6.2. Das Fahren außerhalb der Schweiz ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
6.3. Rauchen ist im Fahrzeug strikt verboten. Bei Verstoß wird eine Reinigungsgebühr fällig.
7. Haftung und Versicherung
7.1. Fahrzeuge sind für Haftpflichtansprüche versichert.
7.2. Im Falle eines Unfalls ist der Fahrer vollständig für alle Schäden verantwortlich unabhängig von der Versicherungsdeckung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
7.3. Schäden am Innenraum oder übermäßiger Verschleiß können zusätzliche Kosten von bis zu CHF 1.000 verursachen.
7.4. Sollte ein Fahrzeug beschlagnahmt werden, trägt der Kunde die damit verbundenen Gebühren, einschließlich bis zu CHF 100 pro Tag für Parkkosten.
8. Stornierungen und Rückerstattungen
8.1. Die einzige Stornogebühr ist die CHF 100 Anzahlung, die nicht erstattungsfähig ist.
8.2. Es fallen keine weiteren Stornogebühren an.
8.3. Wenn ein Kunde das Fahrzeug früher als vereinbart (z. B. nach 3 Wochen einer 1-monatigen Miete) zurückgibt, wird keine Rückerstattung für die ungenutzten Tage ausgezahlt.
8.4. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
9. Unfälle und Vorfälle
9.1. Jeder Unfall, Diebstahl oder erheblicher Schaden muss umgehend sowohl der Polizei als auch dem Vermieter gemeldet werden.
9.2. Der Kunde muss einen schriftlichen Bericht und, falls zutreffend, einen Polizeibericht einreichen.
9.3. Der Kunde trägt alle Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, einschließlich derjenigen, die durch Diebstahl, Fahrlässigkeit oder Fahrzeugbeschlagnahme entstehen.
10. Datenschutz
10.1. Die Executive Limousine GmbH behandelt personenbezogene Daten gemäß ihrer Datenschutzrichtlinie.
10.2. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.
11.2. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Taxi-Rent.ch
Zuletzt aktualisiert: Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen der Executive Limousine GmbH (nachfolgend als "Vermieter" bezeichnet) und dem Mieter (nachfolgend als "Kunde" bezeichnet), die über die Website www.taxi-rent.ch oder auf andere Weise abgeschlossen werden. Taxi-Rent.ch ist eine Marke der Executive Limousine GmbH mit Sitz in der Riedenerstrasse 89, 8304 Wallisellen, Zürich, Schweiz. Alle Dienstleistungen werden rechtlich von der Executive Limousine GmbH erbracht.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter nach einer Reservierungsanfrage erhält.
2.2. Der Kunde muss in der Schweiz wohnen und im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
2.3. Der Name in der Reservierung muss mit dem Namen des Fahrers im Mietvertrag übereinstimmen. Ein gültiger Ausweis und Führerschein müssen bei der Abholung vorgelegt werden.
2.4. Nur die im Mietvertrag genannte Person ist berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.
2.5. Die Executive Limousine GmbH behält sich das Recht vor, Reservierungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Reservierungsanzahlung
3.1. Für alle neuen Reservierungen ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von CHF 100 erforderlich.
3.2. Dieser Betrag wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
3.3. Wenn der Kunde die Reservierung stornieren oder nicht erscheinen sollte, wird diese Gebühr von CHF 100 vollständig einbehalten.
4. Mietdauer und Rückgabe
4.1. Das Fahrzeug wird nur für den vereinbarten Zeitraum vermietet. Jede Verlängerung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
4.2. Fahrzeuge müssen sauber und mit ähnlichem Kraftstoff- oder Batterieladezustand wie bei der Abholung zurückgegeben werden.
4.3. Wenn das Fahrzeug mehr als 30 Minuten verspätet zurückgegeben wird, wird für jeden begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ein gesamter zusätzlicher Miettag berechnet.
4.4. Eine Reinigungsgebühr von bis zu CHF 300 kann bei übermäßigem Schmutz oder Unordnung im Innenraum anfallen.
5. Mietpreis, Kaution und Zahlung
5.1. Die wöchentliche Miete beinhaltet 2.000 km. Zusätzliche Kilometer werden mit CHF 0,50/km berechnet, es sei denn, es wurde speziell unbegrenzte Kilometer vereinbart.
5.2. Eine rückerstattbare Kaution von CHF 500 ist vor der Abholung erforderlich.
5.3. Diese Kaution wird innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Rückgabe zurückerstattet, vorausgesetzt, es gibt keinen Schaden oder ausstehende Beträge.
5.4. Die Kaution wird nur bei geringfügigen Schäden wie verkratzten Felgen, leichten Kratzern am Fahrzeug oder anderen kleinen äußeren Mängeln einbehalten.
5.5. Die Zahlung erfolgt individuell mit dem Kunden (z. B. bar oder per Banküberweisung). Zahlungen werden nicht über die Website abgewickelt.
6. Nutzung des Fahrzeugs
6.1. Die Fahrzeuge sind ausschließlich für Fahrgemeinschaften (Uber, Bolt, lizenzierten Taxi-Einsatz) bestimmt und müssen gemäß Schweizer Gesetz betrieben werden.
6.2. Das Fahren außerhalb der Schweiz ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
6.3. Rauchen ist im Fahrzeug strikt verboten. Bei Verstoß wird eine Reinigungsgebühr fällig.
7. Haftung und Versicherung
7.1. Fahrzeuge sind für Haftpflichtansprüche versichert.
7.2. Im Falle eines Unfalls ist der Fahrer vollständig für alle Schäden verantwortlich unabhängig von der Versicherungsdeckung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
7.3. Schäden am Innenraum oder übermäßiger Verschleiß können zusätzliche Kosten von bis zu CHF 1.000 verursachen.
7.4. Sollte ein Fahrzeug beschlagnahmt werden, trägt der Kunde die damit verbundenen Gebühren, einschließlich bis zu CHF 100 pro Tag für Parkkosten.
8. Stornierungen und Rückerstattungen
8.1. Die einzige Stornogebühr ist die CHF 100 Anzahlung, die nicht erstattungsfähig ist.
8.2. Es fallen keine weiteren Stornogebühren an.
8.3. Wenn ein Kunde das Fahrzeug früher als vereinbart (z. B. nach 3 Wochen einer 1-monatigen Miete) zurückgibt, wird keine Rückerstattung für die ungenutzten Tage ausgezahlt.
8.4. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
9. Unfälle und Vorfälle
9.1. Jeder Unfall, Diebstahl oder erheblicher Schaden muss umgehend sowohl der Polizei als auch dem Vermieter gemeldet werden.
9.2. Der Kunde muss einen schriftlichen Bericht und, falls zutreffend, einen Polizeibericht einreichen.
9.3. Der Kunde trägt alle Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, einschließlich derjenigen, die durch Diebstahl, Fahrlässigkeit oder Fahrzeugbeschlagnahme entstehen.
10. Datenschutz
10.1. Die Executive Limousine GmbH behandelt personenbezogene Daten gemäß ihrer Datenschutzrichtlinie.
10.2. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht.
11.2. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.